Betriebliche Altersvorsorge mit VLDie betriebliche Altersvorsorge, bAV, ist eine interessante Alternative, wenn kein Anrecht auf Arbeitnehmersparzulage besteht. Die betriebliche Altersvorsorge hat gegenüber einem normalen VL Sparplan einen entscheidenden Vorteil. Die vermögenswirksamen Leistungen zählen bei der bAV nicht zum zu versteuernden Einkommen. Ihre Beiträge zur Altersvorsorge bleiben somit steuerfrei, das gleiche gilt auch für eventuelle Zuschüsse des Arbeitgebers. Zusätzlich wird ein Teil Ihres Bruttogehaltes zur Altersvorsorgeaufwendung, auch auf diesen Teil fallen keine Steuern und Sozialabgaben an. Ein Beispiel könnte wie folgt aussehen:
Anstelle der vierzig Euro vermögenswirksamen Leistungen, konnte der Sparer durch die sogenannte Entgeldumwandlung neunzig Euro für die Altersvorsorge zurücklegen. Das Nettogehalt bleibt gleich, da die neunzig Euro einen steuerfreien Anteil des Bruttogehaltes darstellen. Die betriebliche Altersvorsorge ist somit auch für besser verdienende Angestellte eine interessante Möglichkeit die Abgabenlast zu senken und gleichzeitig eine attraktive Altersvorsorge aufzubauen. Gern erstellt Ihnen unser Partner ein auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot für eine betriebliche Altersvorsorge. Dieses ist selbstverständlich kostenlos und unverbindlich. |